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  "metadaten": {
    "id": "satzung-buergerentscheide-kreisstadt-olpe",
    "titel": "Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Kreisstadt Olpe",
    "datum_ursprungssatzung": "2005-04-25",
    "fassung": "1. Nachtragssatzung",
    "datum_nachtragssatzung": "2008-12-17",
    "inkrafttreten_nachtrag": "2008-12-23",
    "herausgeber": "Kreisstadt Olpe",
    "sprache": "de",
    "dokumentart": "Kommunale Satzung",
    "geltungsgebiet": "Kreisstadt Olpe",
    "durchfuehrungsart": "ausschließlich Briefabstimmung"
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  "paragraphen": [
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      "titel": "Geltungsbereich",
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        {
          "nummer": "1",
          "inhalt": "Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden ausschließlich per Briefabstimmung im Gebiet der Kreisstadt Olpe (Abstimmungsgebiet)."
        }
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      "nummer": 2,
      "titel": "Tag des Bürgerentscheids/Zuständigkeiten",
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          "inhalt": "Der Rat legt den Tag des Bürgerentscheids fest."
        },
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          "inhalt": "Der Bürgermeister leitet die Abstimmung und ist für die ordnungsmäßige Vorbereitung und Durchführung verantwortlich, soweit Gemeindeordnung oder Satzung nichts anderes bestimmen."
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          "inhalt": "Der Bürgermeister bildet einen oder mehrere Abstimmungsvorstände. Ein Abstimmungsvorstand besteht aus Vorsteher, stellvertretendem Vorsteher und drei bis sechs Beisitzern. Entscheidungen erfolgen mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstehers."
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          "inhalt": "Die Mitglieder des Abstimmungsvorstands üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus."
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      "nummer": 3,
      "titel": "Stimmbezirk",
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          "inhalt": "Stimmbezirk ist das Gebiet der Kreisstadt Olpe."
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      "nummer": 4,
      "titel": "Abstimmberechtigung",
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        {
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          "inhalt": "Abstimmberechtigt ist, wer die gesetzlichen Voraussetzungen zu Staatsangehörigkeit, Mindestalter von 16 Jahren und Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichem Aufenthalt im Abstimmungsgebiet erfüllt."
        },
        {
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          "inhalt": "Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen sind Personen in den in der Satzung genannten gesetzlichen Ausschlussfällen."
        }
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    },
    {
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      "titel": "Stimmschein",
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          "inhalt": "Abstimmen kann nur, wer in ein Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist und einen Stimmschein hat."
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          "inhalt": "Ein Abstimmberechtigter erhält auf Antrag einen Stimmschein."
        },
        {
          "nummer": "3",
          "inhalt": "Der Antrag kann schriftlich oder mündlich persönlich gestellt werden; Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail wahren die Schriftform. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig."
        },
        {
          "nummer": "4",
          "inhalt": "Die Erteilung ist frühestens nach dem Stichtag des § 6 Absatz 1 möglich. Spätester Antragszeitpunkt ist der zweite Tag vor dem Bürgerentscheid um 18:00 Uhr."
        }
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    },
    {
      "nummer": 6,
      "titel": "Abstimmungsverzeichnis",
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          "inhalt": "In das Abstimmungsverzeichnis werden die am 35. Tag vor dem Bürgerentscheid feststehenden Abstimmberechtigten sowie bestimmte bis zum 16. Tag vor dem Bürgerentscheid zugezogene Wahlberechtigte eingetragen."
        },
        {
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          "inhalt": "Die Prüfung der eigenen Daten ist an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor dem Bürgerentscheid während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich."
        }
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    },
    {
      "nummer": 7,
      "titel": "Benachrichtigung der Abstimmberechtigten",
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        {
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          "inhalt": "Die Benachrichtigung erfolgt spätestens am Tag vor Beginn der Einsichtsfrist."
        },
        {
          "nummer": "2",
          "inhalt": "Sie enthält Name, Vorname, Wohnung, Verzeichnisnummer, Tag und Gegenstand des Bürgerentscheids sowie Hinweise zu Stimmschein und Briefabstimmung."
        }
      ]
    },
    {
      "nummer": 8,
      "titel": "Bekanntmachung/Information der Abstimmberechtigten",
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        {
          "nummer": "1",
          "inhalt": "Spätestens am Tag vor Beginn der Einsichtsfrist veröffentlicht der Bürgermeister die wesentlichen Angaben zum Bürgerentscheid, zur Einsicht, zum Einspruch, zur Briefabstimmung und zur Ergebnisfeststellung."
        },
        {
          "nummer": "2",
          "inhalt": "Die Bekanntmachung informiert über die Auffassungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der im Rat vertretenen Fraktionen sowie über Stimmempfehlungen."
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        {
          "nummer": "3",
          "inhalt": "Die Beteiligten stimmen Textlängen und sachliche Darstellung ab; bei fehlender Einigung gelten die in der Satzung beschriebenen Beschränkungen."
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          "nummer": "4",
          "inhalt": "Die Bekanntmachung wird auch auf der Homepage der Stadt Olpe veröffentlicht."
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          "nummer": "5",
          "inhalt": "Für Ratsbürgerentscheide gelten besondere Anforderungen an die Begründung des Rates."
        }
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    },
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      "nummer": 9,
      "titel": "Stimmzettel",
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          "inhalt": "Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt, enthalten die zu entscheidende Frage und lauten auf „ja“ und „nein“. Zusätze sind unzulässig."
        }
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    },
    {
      "nummer": 10,
      "titel": "Öffentlichkeit",
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          "inhalt": "Die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses ist öffentlich; die Zahl der Anwesenden kann im Interesse der Ermittlung beschränkt werden."
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          "inhalt": "Einflussnahmen durch Anwesende sind untersagt."
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          "inhalt": "Ergebnisse von Abstimmungsbefragungen dürfen vor Ablauf der Abstimmungszeit nicht veröffentlicht werden."
        }
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      "nummer": 11,
      "titel": "Stimmabgabe",
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          "inhalt": "Die Stimme wird durch Kreuz oder auf andere eindeutige Weise abgegeben."
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        {
          "nummer": "2",
          "inhalt": "Stimmschein und Stimmzettel sind in den vorgeschriebenen Umschlägen so zu übermitteln, dass der Stimmbrief am Tag des Bürgerentscheids bis 16:00 Uhr eingeht; persönliche Abgabe im Rathaus ist möglich."
        },
        {
          "nummer": "3",
          "inhalt": "Der Abstimmende oder eine Hilfsperson versichert an Eides statt die persönliche beziehungsweise willensgemäße Kennzeichnung."
        }
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    },
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      "nummer": 12,
      "titel": "Abstimmungsvorstand",
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          "inhalt": "Der Abstimmungsvorstand öffnet den Stimmbrief, prüft die Gültigkeit und legt den Stimmumschlag bei Gültigkeit ungeöffnet in die Urne."
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        {
          "nummer": "2",
          "inhalt": "Stimmbriefe werden in den in der Satzung genannten Fällen zurückgewiesen, insbesondere bei verspätetem Eingang, fehlendem oder ungültigem Stimmschein, fehlendem Stimmumschlag, unverschlossenen Umschlägen oder fehlender Versicherung an Eides statt."
        },
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          "nummer": "3",
          "inhalt": "Eine bereits abgegebene Stimme bleibt unter den genannten Umständen gültig, auch wenn das Stimmrecht nachträglich entfällt."
        }
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    },
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      "nummer": 13,
      "titel": "Stimmenzählung",
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          "inhalt": "Die Stimmenzählung erfolgt unmittelbar nach Ende der Abstimmung, nach 16:00 Uhr."
        },
        {
          "nummer": "2",
          "inhalt": "Zunächst werden Gesamtzahl der Stimmen und Umschläge abgeglichen; anschließend werden gültige Stimmen und Stimmen je Antwort ermittelt."
        },
        {
          "nummer": "3",
          "inhalt": "Über die Gültigkeit entscheidet der Abstimmungsvorstand."
        }
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    },
    {
      "nummer": 14,
      "titel": "Ungültige Stimmen",
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          "inhalt": "Ungültig sind Stimmen bei nicht amtlichem Stimmzettel, fehlender Kennzeichnung, nicht zweifelsfrei erkennbarem Willen oder Zusätzen beziehungsweise Vorbehalten."
        }
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      "nummer": 15,
      "titel": "Feststellung des Ergebnisses",
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          "inhalt": "Der Rat stellt das Ergebnis fest und kann bei Zweifeln eine erneute Zählung verlangen."
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        {
          "nummer": "2",
          "inhalt": "Die Frage ist entsprechend der Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet."
        },
        {
          "nummer": "3",
          "inhalt": "Der Bürgermeister macht das festgestellte Ergebnis öffentlich bekannt."
        }
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    },
    {
      "nummer": 16,
      "titel": "Abstimmungsprüfung",
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          "nummer": "1",
          "inhalt": "Eine Abstimmungsprüfung findet nicht statt."
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    },
    {
      "nummer": 17,
      "titel": "Entsprechende Anwendung der Kommunalwahlordnung",
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          "nummer": "1",
          "inhalt": "Die in der Satzung ausdrücklich genannten Vorschriften der Kommunalwahlordnung finden entsprechende Anwendung."
        }
      ]
    },
    {
      "nummer": 18,
      "titel": "In-Kraft-Treten",
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        {
          "nummer": "1",
          "inhalt": "Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. Mai 2001 außer Kraft."
        }
      ]
    }
  ]
}