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<ehrenordnung id="ehrenordnung-kreisstadt-olpe-1994" version="1.0" sprache="de">
  <metadaten>
    <titel>Ehrenordnung der Stadt Olpe</titel>
    <herausgeber>Kreisstadt Olpe</herausgeber>
    <beschlussorgan>Rat der Stadt Olpe</beschlussorgan>
    <beschlussdatum>1994-11-09</beschlussdatum>
    <rechtsgrundlage>§ 43 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung</rechtsgrundlage>
    <dokumentart>Ehrenordnung</dokumentart>
    <quelle>Originaldokument der Kreisstadt Olpe</quelle>
    <hinweis>Die Datei bildet den Inhalt der Ehrenordnung strukturiert und maschinenlesbar ab. Vor einer Veröffentlichung sollte geprüft werden, ob die Ehrenordnung noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht.</hinweis>
  </metadaten>
  <preambel>Der Rat der Stadt Olpe hat aufgrund des § 43 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung am 09.11.1994 nachstehende Ehrenordnung beschlossen.</preambel>
  <paragraphen>
    <paragraph nummer="1" titel="Auskunftspflichten">
      <absatz nummer="1">
        <regelung>Innerhalb von 6 Wochen nach der ersten Ratssitzung haben die Rats- und Ausschussmitglieder der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, soweit sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit im Rat und in Ausschüssen von Bedeutung sein können.</regelung>
        <angaben>
          <angabe kennzeichen="a">Name, Vorname, Anschrift</angabe>
          <angabe kennzeichen="b">Familienstand, gegebenenfalls Name der Ehefrau oder des Ehemannes und der Kinder</angabe>
          <angabe kennzeichen="c">
            <bezeichnung>Ausgeübter Beruf</bezeichnung>
            <differenzierung>
              <fall typ="unselbstaendig">Angabe des Arbeitgebers, der Arbeitgeberin, des Dienstherrn oder der Dienstherrin und der Art der Beschäftigung</fall>
              <fall typ="selbstaendig">Angabe der Art der Tätigkeit</fall>
              <fall typ="mehrere_berufe">Angabe des Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeit</fall>
            </differenzierung>
          </angabe>
          <angabe kennzeichen="d">Grundvermögen innerhalb der Stadt Olpe</angabe>
          <angabe kennzeichen="e">Beteiligung an Unternehmen mit Sitz oder einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Olpe</angabe>
          <angabe kennzeichen="f">Mitgliedschaften im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person oder Vereinigung mit Sitz oder einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt Olpe</angabe>
        </angaben>
      </absatz>
      <absatz nummer="2">
        <regelung>Änderungen der Angaben nach Absatz 1 sind der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unverzüglich mitzuteilen.</regelung>
      </absatz>
      <absatz nummer="3">
        <regelung>Die Rats- und Ausschussmitglieder haben außerdem die entgeltliche Vertretung fremder Interessen oder die Erstattung von Gutachten für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt anzugeben, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen ausgeübten Berufs erfolgen.</regelung>
      </absatz>
    </paragraph>
    <paragraph nummer="2" titel="Verwendung und Vertraulichkeit">
      <absatz nummer="1">
        <regelung>Die nach § 1 erteilten Auskünfte dürfen nur im Rahmen der Geschäftsführung des Rates und der Ausschüsse verwendet werden; sie sind im Übrigen vertraulich zu behandeln.</regelung>
      </absatz>
    </paragraph>
    <paragraph nummer="3" titel="Veröffentlichung">
      <absatz nummer="1">
        <regelung>Name, Anschrift, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten können veröffentlicht werden.</regelung>
      </absatz>
    </paragraph>
    <paragraph nummer="4" titel="Löschung">
      <absatz nummer="1">
        <regelung>Nach Ablauf der Wahlperiode sind die Daten der ausgeschiedenen Mitglieder zu löschen.</regelung>
      </absatz>
    </paragraph>
  </paragraphen>
</ehrenordnung>