{
  "metadaten": {
    "titel": "Satzung der Kreisstadt Olpe zum Schutz des Denkmalbereichs Olpe - historische Altstadt",
    "kurztitel": "Denkmalbereichssatzung Olpe - historische Altstadt",
    "beschlussdatum": "2020-12-15",
    "genehmigungsdatum": "2021-07-05",
    "bekanntmachungsdatum": "2021-07-16",
    "herausgeber": "Kreisstadt Olpe",
    "sprache": "de",
    "rechtscharakter": "kommunale Satzung",
    "anzahl_paragraphen": 8
  },
  "preambel": "Satzung\nder Kreisstadt Olpe zum Schutz des\nDenkmalbereichs „Olpe-historische Altstadt (Denkmalbereichssatzung)\nGemäß § 2 Abs. 3 und § 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler\nim Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11.03.1980 (GV. NRW. S. 226), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV.NRW. 934) und § 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. RW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV.NRW. S. 916) hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Olpe am 15.12.2020 folgende Satzung beschlossen:",
  "paragraphen": [
    {
      "paragraph": "1",
      "title": "Anordnung der Unterschutzstellung und räumlicher Geltungsbereich",
      "text": "Der historische Stadtkern Olpe wird als Denkmalbereich gemäß § 5 DSchG festgesetzt und unter Schutz gestellt. Die Abgrenzung des Denkmalbereichs und sein räumlicher Umfang sind aus dem als Anlage beigefügten Plan mit kartographischer Darstellung ersichtlich. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung. Die Abgrenzung des\nDenkmalbereichs erfolgt entlang der inneren Begrenzung der gestrichelten Linie.\nUm das historische Erscheinungsbild der Altstadt zu erhalten, werden an bauliche Anlagen und Freianlagen besondere Anforderungen nach Maßgabe dieser Satzung\ngestellt."
    },
    {
      "paragraph": "2",
      "title": "Schutzgegenstände des Denkmalbereichs",
      "text": "Geschützt wird gemäß §§ 5 Abs. 2 und 2 Abs. 3 DSchG das Erscheinungsbild des Denkmalbereichs bestehend aus dem Stadtgrundriss, dem Stadtbild und der dieses prägenden Bausubstanz sowie der Stadtsilhouette."
    },
    {
      "paragraph": "3",
      "title": "Schutzgegenstand des Stadtgrundrisses",
      "text": "(1) Stadtgrundrisse sind für die unverwechselbare Charakteristik eine Ortes oder Ortsteils von besonderer Bedeutung. Unter einem Stadtgrundriss ist die Abfolge von bebauten und freien Flächen sowie von Verkehrsanlagen unter Einschluss der typischen Parzellenaufteilung zu verstehen. Der Stadtgrundriss hat auch dann noch Bedeutung, wenn zahlreiche Gebäude aus der Entstehungszeit nicht mehr bestehen oder aus Sanierungsgründen nicht mehr bestehen bleiben können. Damit ist der Stadtgrundriss der von oben gesehene Plan der Stadt. Bei der Erneuerung der Bausubstanz soll daher der kennzeichnende Stadtgrundriss gewahrt bleiben. Der noch erhaltene Stadtgrundriss hat als Zeugnis der Entstehung und Weiterentwicklung einer Siedlung eigenständige geschichtswissenschaftliche und stadtbaukünstlerische Bedeutung, auch wenn kaum noch historische Bauwerke vorhanden sind.\n(2) Schutzgegenstand des Stadtgrundrisses ist die Erhaltung der klassizistischen Stadtanlage von 1795, der erhaltenen Bereiche der mittelalterlichen Stadtanlage einschließlich der erhaltenen Reste der Stadtbefestigungsanlagen, der Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts im Bereich Bahnhofstraße, Martinstraße und Franziskanerstraße im Südwesten, In der Wüste, Wüstenpforte und Imbergstraße im Nordwesten und der Westfälischen Straße im Nordosten sowie die Prägungen der 1950er Jahre im Bereich des Kurkölner Platzes und der städtischen Grünanlagen entlang der Olpe vom Weierhohl über die Bleichewiese und die Stadthalle bis hin zur Straße Auf der Fohrt. Der historische Stadtgrundriss ist geprägt durch die Topografie, das Erschließungsnetz, die Parzellenstruktur und den Maßstab der Bebauung, die charakteristischen Raumfolgen und stadträumlichen Dominanten innerhalb der Straßen, Wege und Plätze.\n(3) Schützenswert ist die Gesamtanlage des Stadtgrundrisses in seiner städtebaulichen Ausprägung mit der Erschließung, den Freiräumen und der Parzellierung, im Einzelnen geprägt durch:\na) das gleichmäßige Straßenraster der ‚Reißbrettstadt‘ von 1795, die kontrastierenden Zäsuren zu den erhaltenen Bereichen des mittelalterlichen Olpes und die planmäßigen Erweiterungen und Veränderungen des 19. Jahrhunderts wie der 1950er Jahre,\nb) die topografisch bedingte Höhenlage und Führung der Straßen, Wege und Plätze,\ndie Breite der Straßen und Platzräume sowie die Höhe bzw. den Maßstab der Randbebauung,\nc) die historische Zäsur der Stadtmauer und Grünanlage entlang der Olpe,\nd) die charakteristische Rinnenführung, die Längs- und Querprofilierung der Straßen, die Profilierung des Bodenbelags mit ortstypischen Baumaterialien, die Anordnung von Straßenbäumen und Straßenbeleuchtung und die Ausstattung mit Brunnen, Gedenktafeln etc.,\ne) die historische Parzellierung, die den kleinteiligen Maßstab der Altstadtbebauung\ndefiniert."
    },
    {
      "paragraph": "4",
      "title": "Schutzgegenstand des Stadtbildes und der es prägenden Bausubstanz",
      "text": "(1) Das Stadtbild kennzeichnet das innere und äußere Erscheinungsbild. Als inneres Stadtbild ist die konkrete bauliche Gestaltung der Stadt zu verstehen. Hierbei besteht eine direkte Verbindung zum Stadtgrundriss. Als äußeres Stadtbild ist die Ansicht der Stadt von außen zu verstehen, die man auch als Verdute oder Prospekt im Sinne einer Stadtansicht als Bühne oder Hintergrund bezeichnet.\n(2) Schutzgegenstand des Stadtbildes ist die Erhaltung der Ablesbarkeit der Kleinteiligkeit der Parzellenstruktur und des Maßstabs der offenen Bauweise im Bereich der Stadtanlage von 1795 mit Einzel- und Doppelhäusern und seitlichen Bauwichen, die teilweise später mit Nebenanlagen überbaut wurden, sowie die Erhaltung der Ablesbarkeit der Kleinteiligkeit der Parzellenstruktur und des Maßstabs der Stadtbereiche mit geschlossener Bauweise des 19. Jahrhunderts und der 1950er Jahre und der charakteristische Wechsel von trauf- und giebelständigen Hauptbaukörpern.\n(3) Schutzgegenstand der das Stadtbild prägenden Bausubstanz ist die das charakteristische Stadtbild bestimmende historische Bebauung, insbesondere die Baudenkmale und stadtbildprägenden Gebäude sowie deren Umgebung, im Einzelnen geprägt durch:\na) die in der ursprünglich offenen Bauweise ablesbare Unterscheidung zwischen Hauptgebäude (historische giebel- und traufständige Einzel- und Doppelhausbebauung) und Nebenanlage (Überbauung der seitlichen Bauwiche),\nb) die Fachwerk- und Massivbauweise mit den typischen Fassadenmaterialien Naturstein, hellem Putz, Fachwerk aus schwarz gestrichenen Balken und weiß gekalkten Gefachen,\nc) die Schieferverkleidungen in ‚altdeutscher‘ und ‚französischer‘ Deckungsart (mit Schuppen-, Zapfen- und Wabendeckungen) in einer wandgliedernden und -belebenden Textur (mit Gesims-, Risalit-, Rahmen-, Feld- und Figurenmotiven),\nd) die Massivbauweise um 1900, teilweise mit historisierenden Stuckfassaden und ausgeprägter Farbigkeit bzw. der 1950er Jahre mit glatten Putzflächen, zurückhaltender Gestaltung und zumeist gedeckten Farbtönen,\ne) die Steildächer, überwiegend in der Form von Satteldächern, Walmdächern, Mansarddächern bzw. Mansard-Walmdächern mit Dachüberstand, sowie mit typischen Dach-, Giebel- und Kehlgesimsen,\nf) die Dachaufbauten: Dachhäuschen, Zwerchhaus und Zwerchgiebel, bei traufständigen Gebäuden meist über dem Eingang angeordnet sowie Einzeldachgauben in Reihenanordnung, ausgebildet als Giebel-, Walm- oder Tonnengauben,\ng) die Gliederungselemente der Fassaden: Fenstererker, Gesimse, Lisenen, Tür und Fensterrahmungen sowie sonstige Schmuckformen sowie die noch erhaltenen historischen Haustüren mit Türrahmungen, Türgewänden und Überdachungen,\nh) die überwiegende Ausbildung hochrechteckiger Fensterformate, aber auch Sonderformen mit Segment- oder Rundbogen, die teilweise noch erhaltene Gliederung der Fenster durch Fensterflügel, Oberlichter und Fenstersprossen sowie die noch erhaltenen Fensterläden,\ni) die noch erhaltenen vormals für das Stadtbild charakteristischen Außentreppen."
    },
    {
      "paragraph": "5",
      "title": "Schutzgegenstand der Stadtsilhouette",
      "text": "(1) Die Stadtsilhouette ist der Schattenriss der Stadt. Er entsteht durch den Gesamteindruck, den der Betrachter aus einer gewissen Entfernung gewinnt, aus der Details nicht mehr wahrgenommen werden. Geschützt werden die bauliche Höhenentwicklung der Stadt und hier insbesondere der freie Blick auf die Indentifikationsmerkmale\n(2) Schutzgegenstand der Stadtsilhouette ist die Erhaltung der Nah- und Fernwirkung, im Einzelnen geprägt durch\na) die topografisch Lage der historisch bedeutsamen Stadtsilhouette aus südlicher Richtung mit der erhaltenen Zäsur der Stadtmauer am Steilhang der Olpe, den prägenden Elementen der beiden Kirchtürme, der Stadtmauer mit Engels- und Hexenturm und den aufgereihten giebelständigen Bürgerhäusern Auf der Mauer aus der Wiederaufbauphase nach 1945,\nb) die stadtbaugeschichtlichen Zäsuren innerhalb und an den Rändern der Altstadt sowie die topografiebedingten Sichtbeziehungen in die stadtbildprägenden Räume und aus diesen heraus in die umgebende (Stadt-) Landschaft,\nc) die raumbildende Straßenrandbebauung mit ihrer charakteristischen Dachlandschaft, geprägt durch einheitliche Gebäudehöhen (Einordnung), aber auch topografisch bedingte Höhenstaffelungen und Sichtbeziehungen auf die städtebaulichen Dominanten (Überordnung)."
    },
    {
      "paragraph": "6",
      "title": "Gründe der Unterschutzstellung",
      "text": "(1) Gründe für die Unterschutzstellung des Stadtgrundrisses:\nDem historischen Stadtgrundriss ist die Form der geplanten Stadtanlage der ‚Reißbrettstadt‘ von 1795 in ihrem orthogonalen Erschließungssystem und ihrem regelhaften Parzellenmuster, aber auch die Zäsuren der erhaltenen Reste der mittelalterlichen Anlage im Bereich der Stadtmauer und der mittelalterlichen Vorstädte Im Weierhohl und in der Felmicke sowie die frühen auf stadt- und sozialräumliche Kontinuität angelegten Stadterweiterungen um 1900 im Südwesten, Nordosten und Nordwesten eingeschrieben.\na) Gesamtanlage\nIm südlichen Bereich entlang der Stadtmauer, im alten ‚Gerberviertel‘ Im Weierhohl sowie in der Felmicke sind noch Bestandteile der ursprünglichen mittelalterlichen Bebauung vor dem Stadtbrand von 1795 vorhanden. Das mittelalterliche Olpe entstand an der Kreuzung bedeutender Handelswege auf der topografisch geschützten Anhöhe oberhalb des Zusammenflusses von Olpe und Bigge. Nach Verleihung der Stadtrechte durch den Erzbischof von Köln im Jahre 1311 wurde die Stadt befestigt. Die geschlossene Umfassung des ca. 3 ha großen mittelalterlichen Stadtovals mit einer steinernen Stadtmauer mit Türmen datiert in das 14. Jahrhundert. Innerhalb der Stadtmauern richteten im Mittelalter mehrere Brände Schäden an. Um sich vor Feuerbrünsten zu schützen, legte die Stadt 1665 das Agatha-Gelübde ab, das bis heute am 5. Februar alljährlich begangen wird. Anhaltendes Bevölkerungswachstum führte dazu, dass es im 18. Jahrhundert innerhalb der Stadtmauern eng wurde. Ende des 18. Jahrhunderts lebte bereits ein erheblicher Teil der Bewohner in den Vorstädten außerhalb der befestigten Stadt, insbesondere im Bereich Weierhohl und Felmicke. 1795 wurde Olpe erneut durch eine Feuerbrunst heimgesucht und bis auf wenige Häuser in den Vorstädten zerstört. Die kurfürstliche Regierung in Arnsberg beschloss daraufhin, aus Gründen des Brandschutzes, zur Vergrößerung der Stadtanlage und zur Verbesserung der Verkehrswege den Wiederaufbau in Anwendung der ästhetischen Ideale der Aufklärung und des klassizistischen Städtebaus auf einem völlig neuen Stadtgrundriss zu vollziehen. Unter der Leitung des kurfürstlichen Hofkammerrates Adam Stahl wurde eine Neugründung der Stadt gegen erheblichen Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Dies bedeutete zunächst den Abriss des Mauergürtels samt Toren sowie der noch vorhandenen massiven Haussockel. Nur das im Süden von zwei Türmen begrenzte Mauerstück blieb erhalten, da es den Altstadthügel stützte. Die neue Stadt wurde nach Norden und Osten erweitert und unter Vorgabe gradliniger Baufluchten, verbreiterter Straßen und Hausabstände sowie rechteckiger Baublöcke in weitgehend einheitlichen Abmessungen wieder aufgebaut.\nIn der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts dehnte sich die Stadt nach Südwesten hin entlang der Bahnhofstraße, Martinstraße und Franziskanerstraße, nach Nordwesten entlang In der Wüste und Imbergstraße sowie nach Nordosten entlang der Westfälischen Straße aus. Die industrielle Entwicklung, gefördert durch den Eisenbahnbau (1875), führte gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu einer erneuten systematischen Erweiterung der Altstadt südlich der Martinstraße. Der Stadterweiterungsplan von 1877 verdoppelte die Fläche des Stadtgebietes. Eine rege Bautätigkeit mit einer Vielzahl öffentlicher Einrichtungen, wie der Neubau der evangelischen Kirche und der repräsentative Wiederaufbau der 1907 zerstörten katholischen Kirche sowie mit privaten Neubauten von Hotels, Kauf- und Handwerkerhäusern bereicherte das Stadtbild mit neuen repräsentativen Bauformen.\nEine erneute Zäsur in der Stadtentwicklung stellt der Zweite Weltkrieg dar. In den letzten Kriegsjahren erlitt Olpe durch alliierte Bombenangriffe erheblichen Schaden, insbesondere durch den großen Angriff vom 28. März 1945. Ganze Stadtviertel wurden zerstört, so die ‚Unterste Vorstadt‘, und weitere Teile der südlichen Altstadt erheblich beschädigt. Die nach dem Krieg einsetzende Bautätigkeit brachte der Stadt ihr größtes Flächenwachstum nach Außen, aber auch Veränderungen im Stadtbild der Altstadt, so die Neuanlage des Kurkölner Platzes.\nb) Erschließung\nDas Straßennetz der Altstadt lässt sich folgendermaßen charakterisieren: Parallel zur alten Straße Auf der Mauer verlaufen in etwa gleichem Abstand die Frankfurter Straße, Westfälische Straße und Winterbergstraße von südwestlicher in nordöstlicher Richtung. Quer dazu verlaufen die Kölner Straße und die Agathastraße, ohne erkennbare Hierarchie der Straßen und ohne Rücksicht auf topographische Besonderheiten. Durch die gleichmäßige Anlage des Straßennetzes teilt sich die Altstadt in etwa gleich große Baublöcke auf, die sich um den quadratischen Marktplatz gruppieren. Die Hauptstraßen schließen an den Rändern der ‚Reißbrettstadt‘ an die alten überörtlichen Verbindungsstraßen an. Die Frankfurter Straße knickt in die Felmicke ab, die neben der Straße ‚Auf der Mauer‘ als einzige Straße ihre alte Linienführung behalten hat. Die Winterbergstraße knickt nach Nordosten in die Schützenstraße und\ndie Kölner Straße knickt nach Nordwesten in die Straße In der Wüste ab, bevor hier der Straßendurchbruch der Franziskanerstraße erfolgte. Die in den 1840er Jahren angelegte Martinstraße ist in ihrer städtebaulichen Anordnung die logische Ergänzung des Stadtgrundrisses südlich der Olpe und wurde zur Symmetrieachse der gründerzeitlichen Stadterweiterung von 1877.\nNur an wenigen Stellen im Stadtbild der ‚Reißbrettstadt‘ ist die Ablesbarkeit des historischen Straßenraumprofils gestört. So beispielsweise durch Rücksprung der Bau- bzw. Straßenfluchtlinie der Neubebauung im Bereich der Westfälischen Straße zwischen Agatha- und Schwanenstraße oder an den Rändern wie beispielsweise im Bereich des Straßendurchbruchs Franziskanerstraße / In der Wüste. Die südliche Stadtmauer blieb zur Stützung des Hanges erhalten. Infolgedessen blieb auch die dadurch bedingte gekrümmte Führung der Straße Auf der Mauer bestehen. Das bis heute erhaltene rasterförmige Straßensystem dokumentiert in der Abkehr von der mittelalterlichen Stadtanlage das Planungsleitbild der Zeit um 1795 und prägt noch heute unverkennbar den Charakter der Stadt in entscheidendem Maße. Die frühen Stadterweiterungen des 19. Jahrhunderts sind von Kontinuität gegenüber der Altstadt in den Grenzen von 1795 geprägt und bilden aus heutiger Sicht den identitätsstiftenden Kern der Stadt. Aus diesem Grund ist das gesamte Erschließungssystem der Neuplanung von 1795 einschließlich der Felmicke und der frühen Erweiterungen der Stadt im Nordosten, Nordwesten und Südwesten schützenswert.\nIn deutlichem Kontrast zu den beschriebenen Stadtstrukturen steht der von mittelalterlichen Resten geprägte Stadtbereich Im Weierhohl. Die Bebauung zwischen Weiherhohl, Steinkuhle und Löherweg unterhalb des Hexenturms repräsentiert in ihrem Maßstab das alte Gerberviertel beiderseits der Olpe. Auch wenn heute nur noch ein geringer Teil der alten Bausubstanz erhalten ist, blieb aber die geländebedingte Wegeführung des historischen Gerberviertels einschließlich der Brücken und Stege über die Olpe ablesbar. Die Neuanlage des Kurkölner Platzes auf der Westseite und die Integration des historischen Quartiers in die heute sehr beliebte innerstädtische Grünanlage unterhalb der Stadtmauer, die sich über die Bleichewiese bis zur östlich gelegenen Stadthalle und darüber hinaus hinzieht, thematisiert einerseits eine bedeutende historische Stadtzäsur, verbindet aber gleichzeitig die einzelnen Stadtbereiche mit einer neuen stadträumlichen Qualität. Der naturhistorische Bereich zwischen Weiherhohl, Stadthalle bis Straße Auf der Fohrt beiderseits der Olpe ist eng mit der Stadtgeschichte verknüpft und daher schützenswert.\nc) Parzellierung\nDie städtebauliche Anlage der historischen Altstadt Olpe ist geprägt durch gleichmäßig aufgeteilten Baublöcke mit einer nahezu einheitlichen Parzellierung für die Einzel- und Doppelhausbebauung. Abweichungen sind dort vorhanden, wo eine Anpassung des Rastersystems an bestehende Wegeführungen erfolgte, wie beispielsweise in den beiden Straßen Felmicke und Auf der Mauer, oder wo öffentliche Gebäude eine größere Grundstückszuteilung erforderten. Des Weiteren bildet die Aufteilung rund um die Kirche hier eine Ausnahme. Größenmäßig sind die Hausplätze im Kernbereich nahezu gleich. Kleinere Parzellen finden sich auch heute noch entlang der Felmicke, der östlichen Westfälischen Straße sowie der nordöstlichen Winterbergstraße. 1795 wurden die größeren zentral gelegenen Parzellen an Wirte, Bäcker und Bierbrauer sowie vermögende und ehemalige Hauptstraßenanlieger vergeben, während die weniger betuchten Bürgerinnen und Bürger Bauplätze in der sogenannten Vorstadt erhielten. Die Parzellenstruktur zeigt sich hier ähnlich wie die Bebauung auch als Beispiel für die Sozialstruktur zur Entstehungszeit. Auch in den Bereichen der Stadterweiterung um 1900 blieb die Parzelle konstituierend für den Maßstab der Altstadt.\nDie historische Parzellenstruktur in der ‚Reißbrettstadt‘ von Olpe ist von einem erheblichen Veränderungsdruck infolge von Maßnahmen der Stadtsanierung unterworfen. So ist die historische Parzellenaufteilung der Blöcke zwischen Winterbergstraße, Agathastraße und Westfälischer Straße, im Bereich Kölner Straße, Mühlenstraße, Franziskanerstraße oder im Bereich zwischen südwestlicher Winterbergstraße, Westfälischer Straße nicht mehr vorhanden. Hier sind flächendeckende Neubaukomplexe entstanden. Als wichtiges historisches Zeugnis ist die Parzellenstruktur zur Verhinderung weiterer Zerstörung unbedingt als schützenswert einzustufen.\n(2) Gründe für die Unterschutzstellung des Stadtbildes und der es prägenden baulichen Substanz:\nDie historischen Baudenkmale und die erhaltenen stadtbildprägenden Gebäude sind maßgeblich für das schützenswerte historische Erscheinungsbild der Olper Altstadt. Die Baudenkmale und die stadtbildprägende Bausubstanz sind in den Steckbriefen der Anlage beschrieben. Diese Häuser geben trotz einiger späterer Veränderungen in ihrem Erscheinungsbild durch ihre Maßstäblichkeit und Gestaltung noch eine Vorstellung von der Bebauung nach dem Stadtbrand von 1795. So ist insbesondere noch ablesbar, dass die Bebauung einheitlichen Vorgaben folgte, die sowohl dem städtebaulich-ästhetischen Ideal der Stadtbauepoche um 1795 als auch dem Brandschutz dienten. Die Bebauung folgte einer gemeinsamen Baufluchtlinie, wurde aber nicht unmittelbar aneinander gebaut. Die teilweise massiven, aber überwiegend in traditioneller Fachwerkbauweise erstellten zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäuser richteten ihren Giebel meistens zur Straße. Das gleichmäßige Abwalmen der Giebel zur Straße, aber auch die nach 1910 einsetzende Verschieferung der Fassaden in alten Handwerkstechniken erzeugten ein einheitliches Straßenbild. Eckhäuser und einzelne besonders repräsentative Gebäude wurden auch traufständig zur Straße positioniert. Sowohl die Giebelfassaden als auch die repräsentativen Trauffassaden hatten ursprünglich einen symmetrischen Aufbau mit mittiger Eingangstür und vorgestellter Außentreppe. Aufgrund von Straßenverbreiterungsmaßnahmen sowie der Vielzahl nachträglicher Ladeneinbauten in den Erdgeschossen sind letztere weitestgehend verloren gegangen.\nDie Phase der Stadterweiterung um 1900 sowie die Wiederaufbauphase nach 1945 und die Veränderungen des Stadtbildes in den 1950er Jahren waren in ihrem Maßstab und ihrer gestalterischen Aussage von Kontinuität geprägt. Punktuell bereicherten neue Bautypologien das Stadtbild: Repräsentativ gestaltete öffentliche Gebäude,\nneue Wohn- und Geschäftshäuser in geschlossener Bauweise und freistehende Stadtvillen. Als wichtiges historisches Zeugnis sind die Baudenkmale und die stadtbildprägende Bebauung der Olper Altstadt in ihrem Maßstab und ihrer charakteristischen Gestaltung zur Verhinderung weiterer Zerstörung unbedingt als schützenswert einzustufen.\n(3) Gründe für die Unterschutzstellung der Stadtsilhouette:\nInsbesondere aus südlicher Richtung ist auch heute noch die charakteristische Stadtsilhouette der historischen Altstadt Olpe erhalten, deren besonderer Reiz beim Neubau der Stadtkirche als ‚Stadtkrone‘ schon 1908/09 erkannt und gewürdigt wurde. Am Rande der Altstadt ragen von weitem die neugotische Pfarrkirche St. Martinus und die evangelische Kirche mit ihren Türmen aus dem von Steildächern gekennzeichneten Häusermeer heraus. Im Nahbereich prägen die mittelalterliche Befestigungsanlage mit ihrem südlich vorgelagerten ehemaligen Festungsvorfeld entlang der Olpe, den erhaltenen Türmen und der markanten Reihe giebelständiger Bürgerhäuser in der Straße Auf der Mauer die Stadtsilhouette. Darüber hinaus bestehen innerhalb der topografisch bewegten Stadtanlage der Altstadt weitere wertvolle Sichtbeziehungen."
    },
    {
      "paragraph": "7",
      "title": "Erlaubnispflicht und Rechtsfolgen",
      "text": "Der Denkmalbereich ‚Olpe-Historische Altstadt‘ wird durch diese Satzung unter Schutz gestellt. Mit der Unterschutzstellung unterliegt der Denkmalbereich den Vorschriften des DSchG. Insbesondere ist die Erlaubnispflicht nach § 9 DSchG zu beachten. Weiterhin gelten die Vorschriften über die Ordnungswidrigkeiten gemäß § 41\nDSchG."
    },
    {
      "paragraph": "8",
      "title": "Inkrafttreten",
      "text": "(1) Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung in Kraft.\n(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Satzung tritt die Satzung der Stadt Olpe zum Schutz des Denkmalbereichs „Olpe-Historische Altstadt“ (Denkmalbereichssatzung) vom 25.05.1992 außer Kraft.\nDie Satzung wurde der Oberen Denkmalbehörde (Kreis Olpe) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Verfügung vom 05.07.2021, Az. 63.2, hat der Landrat des Kreises Olpe die Denkmalbereichssatzung „Olpe-Historische Altstadt“ gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) genehmigt.\nDie Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 16.07.2021."
    }
  ]
}